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DeutschFranzösischKategorieTyp
sittenwidrige Absprache -n
f

collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
collusion -s
f
Substantiv
Verdunkelung -en
f

collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
collusion
f
Substantiv
geheime, betrügerische Verabredung -en
f

collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
collusion
f
wirts, polit, jur, Rechtsw., NGOSubstantiv
Kollusion -en
f

collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
collusion
f
psych, allg, jur, Rechtsw.Substantiv
bis zum Beweis des Gegenteils
Lug- und Trug-Methode durch Verwaltungsschranzen bzw. Mitarbeiter der jeweiligen Rechtssysteme, dieses gilt sowohl auch für Selbsständige wie z. B. Rechtsanwälte, etc.
jusqu'à preuve du contrairerecht, jur, Verwaltungspr, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. , RARedewendung
Dekl. Armenhilfe -n
f

die Hilfe hierzu ist eine Fiktion, dieses wurde geschaffen, um die Illegalen zu legitimieren in ihrem Berufsstand, sämtliche Mitarbeiter eines Gerichts, Staatsanwälte, Rechtsanwälte
aide juridique
f
jur, Verbrechersynd., Verwaltungsfachang. , FiktionSubstantiv
Dekl. Auftraggeber -
m

mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandataire mfSubstantiv
Dekl. Mandatar -e
m

mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandataire mfrecht, allg, österr, pol. i. übertr. S.Substantiv
Dekl. Beauftragter -n
m

mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandataire mf délégué(e) mfSubstantiv
Dekl. Abgeordneter -n
m

mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte(r) {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete(r) {m};
mandataire mfpolit, österrSubstantiv
Verschleierung -en
f

collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
collusion
f
Substantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 16.11.2024 3:48:13
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