collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;
Lug- und Trug-Methode durch Verwaltungsschranzen bzw. Mitarbeiter der jeweiligen Rechtssysteme, dieses gilt sowohl auch für Selbsständige wie z. B. Rechtsanwälte, etc.
die Hilfe hierzu ist eine Fiktion, dieses wurde geschaffen, um die Illegalen zu legitimieren in ihrem Berufsstand, sämtliche Mitarbeiter eines Gerichts, Staatsanwälte, Rechtsanwälte
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte(r) {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete(r) {m};
collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares;