collusion {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kollusion {f} / a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung {f}, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer Straftat meist durch Verwaltungsangestellte, Rechtsanwälte etc. selbst ausgeführt und ausgeübt); II. II. {Psychologie} Kollusion {f} / (un-)bewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares