Das ist die Antwort auf Beitrag 21827913

Arabisch

Vielen Dank Herrn Ethesok
der Kontext ist ein alts vollmacht von 1994:
Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sowie Verzicht auf solche.

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Hmm ein Rechtsbehelf ist doch ein Rechtsmittel. Es ist so, als ob in einem Beipackzettel stehen würde: nehmen Sie Kopfschmerztabletten und Aspirin.
Falls im ganzen Abschnitt, wozu der Satz ja gehört, das Wort Einspruch nicht vorkommt, dann würde ich es hier anstelle von Rechtsbehelf einsetzen, aber juristische Amtssprache ist mir zu hoch und dabei überschreite ich meine Kompetenz.

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