Das ist die Antwort auf Beitrag 21827905

Arabisch

Das wirst du auch nirgends finden, denn als Muttersprachler habe ich den Begriff nie gehört, und falls es den doch gibt, dann wird es den Meisten ergehen wie mir: sie kennen ihn nicht. Muss es ein Wort der Rechstsprache sein?. Das benutzt man ja auf Deutsch kaum. Entweder du gibst mehr Kontext, oder du nimmst eines der folgenden Vorschläge:
Einspruch: طعن
Einspruch einlegen: تقديم طعن
Rechtsbeistand: مساعدة قانونية

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Vielen Dank Herrn Ethesok
der Kontext ist ein alts vollmacht von 1994:
Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sowie Verzicht auf solche.

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Hmm ein Rechtsbehelf ist doch ein Rechtsmittel. Es ist so, als ob in einem Beipackzettel stehen würde: nehmen Sie Kopfschmerztabletten und Aspirin.
Falls im ganzen Abschnitt, wozu der Satz ja gehört, das Wort Einspruch nicht vorkommt, dann würde ich es hier anstelle von Rechtsbehelf einsetzen, aber juristische Amtssprache ist mir zu hoch und dabei überschreite ich meine Kompetenz.

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