verfassungsrechtlich garantierter Grundsatz des Strafverfahrensrechts, wonach niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf.
Ein Fauxpas [ausgesprochen: foˈpa] (frz. le faux pas, aus faux "falsch" und le pas "der Schritt") ist ein Fehltritt im übertragenen Sinne, also ein unbeabsichtigter Verstoß gegen ungeschriebene Umgangsformen. Die Bezeichnung Fauxpas bringt also auch zum Ausdruck, dass die Übertretung nicht in böser oder beleidigender Absicht geschah. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass jemandes Fauxpas von anderen als Affront verstanden wird. Durch den Fauxpas wird das Unwissen oder der mangelnde Stil dessen, der den Fauxpas begangen hat, unmittelbar offenbar. Je nach Schwere des Verstoßes kann das Ansehen des Betreffenden bei den Gesprächspartnern oder in der Öffentlichkeit erheblich beschädigt werden.