(Rechtsbegriff aus dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)) - Als Betäubungsmittel werden alle Stoffe oder Zubereitungen, die in Anlage I bis III dieses Gesetzes aufgelistet sind, bezeichnet. Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb.