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Lateinisch germanum tat hinzu

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DeutschLateinischKategorieTyp
Tat
f
res, rei, f.Substantiv
Tat
f
factum, facti, n.Substantiv
Tat; Untat facinus, facínoris
hinzutun irreg.
addere: I. addieren, hinzufügen, hinzutun, anhängen, gewähren;
addere Verb
füge hinzu! Imp.
adde (Hinweis auf ärztlichen Rezepten);
adde
hinterher; nach geschehener Tat ex post
Warum schämst du dich dieser Tat? Cur te pudet huius facti?
(er, sie, es) tritt hinzu, kommt heran accédit
hinzufügen
addere: I. addieren, hinzufügen, hinzutun, anhängen, gewähren;
addere Verb
Maternität
f

matern(i)[tät; Kunstwort wie die Sprache Latein als solches]: I. {Medizin} Maternität für Mutterschaft {f};
matern(i)[tät]Substantiv
einziehen irreg.
confiscare: I. konfiszieren, beschlagnahmen, einziehen, wegnehmen, [ist nichts anderes als staatliches Klauen von Menschen ausgeübt zu anderen Menschen aufgrund einer Fiktion (immateriell / nicht stofflich), der man nicht zugestimmt hatte, die Klauer hingegen / hinzu aufgrund ihrer Ausübung] (klauen von Staatswegen, gerichtlich aufgrund einer Fiktion, Staat = unstofflich, fiktiv, kein Mensch, immateriell; der Staat ist noch nicht einmal ein Ding / Sache, kann man nicht sehen, anfassen somit ein Unding {n}), Konfiskation {Nomen}, (c im lateinischen = k im Deutschen);
confiscare Verb
staatliches / gerichtliches konfiszieren / klauen
confiscare: I. konfiszieren, beschlagnahmen, einziehen, wegnehmen, [ist nichts anderes als staatliches Klauen von Menschen ausgeübt zu anderen Menschen aufgrund einer Fiktion (immateriell / nicht stofflich), der man nicht zugestimmt hatte, die Klauer hingegen / hinzu aufgrund ihrer Ausübung] (klauen von Staatswegen, gerichtlich aufgrund einer Fiktion, Staat = unstofflich, fiktiv, kein Mensch, immateriell; der Staat ist noch nicht einmal ein Ding / Sache, kann man nicht sehen, anfassen somit ein Unding {n}), Konfiskation {Nomen}, (c im lateinischen = k im Deutschen);
confiscare Verb
beschlagnahmen
confiscare: I. konfiszieren, beschlagnahmen, einziehen, wegnehmen, [ist nichts anderes als staatliches Klauen von Menschen ausgeübt zu anderen Menschen aufgrund einer Fiktion (immateriell / nicht stofflich), der man nicht zugestimmt hatte, die Klauer hingegen / hinzu aufgrund ihrer Ausübung] (klauen von Staatswegen, gerichtlich aufgrund einer Fiktion, Staat = unstofflich, fiktiv, kein Mensch, immateriell; der Staat ist noch nicht einmal ein Ding / Sache, kann man nicht sehen, anfassen somit ein Unding {n}), Konfiskation {Nomen}, (c im lateinischen = k im Deutschen);
confiscare Verb
kein Verbrechen ohne Gesetz
nullum crimen sine lege: I. {Rechtswort} nullum crimen sine lege / kein Verbrechen ohne Gesetz, strafrechtlicher Grundsatz, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war;
nullum crimen sine legeRechtsw., FiktionRedewendung
beschlagnahmt, eingezogen, konfisziert
confiscare: I. konfiszieren, beschlagnahmen, einziehen, wegnehmen, [ist nichts anderes als staatliches Klauen von Menschen ausgeübt zu anderen Menschen aufgrund einer Fiktion (immateriell / nicht stofflich), der man nicht zugestimmt hatte, die Klauer hingegen / hinzu aufgrund ihrer Ausübung] (klauen von Staatswegen, gerichtlich aufgrund einer Fiktion, Staat = unstofflich, fiktiv, kein Mensch, immateriell; der Staat ist noch nicht einmal ein Ding / Sache, kann man nicht sehen, anfassen somit ein Unding {n}), Konfiskation {Nomen}, (c im lateinischen = k im Deutschen);
confiscatio Partizip Perfekt, PassivAdjektiv
Konfiskation, confiscation engl. -en
f

confiscatio {f}: I. Konfiskation {f}, eine (staatliche und) entschädigungslose Enteignung {f} einer Person oder einer Gruppe. confiscare: I. konfiszieren, beschlagnahmen, einziehen, wegnehmen, [ist nichts anderes als staatliches Klauen von Menschen ausgeübt zu anderen Menschen aufgrund einer Fiktion (immateriell / nicht stofflich), der man nicht zugestimmt hatte, die Klauer hingegen / hinzu aufgrund ihrer Ausübung] (klauen von Staatswegen, gerichtlich aufgrund einer Fiktion, Staat = unstofflich, fiktiv, kein Mensch, immateriell; der Staat ist noch nicht einmal ein Ding / Sache, kann man nicht sehen, anfassen somit ein Unding {n}), Konfiskation {Nomen}, (c im lateinischen = k im Deutschen);
confiscatio confiscationes, confiscationis
f
engl.Substantiv
staatliche Enteignung -en
f

confiscatio {f}: I. Konfiskation {f}, eine (staatliche und) entschädigungslose Enteignung {f} einer Person oder einer Gruppe. confiscare: I. konfiszieren, beschlagnahmen, einziehen, wegnehmen, [ist nichts anderes als staatliches Klauen von Menschen ausgeübt zu anderen Menschen aufgrund einer Fiktion (immateriell / nicht stofflich), der man nicht zugestimmt hatte, die Klauer hingegen / hinzu aufgrund ihrer Ausübung] (klauen von Staatswegen, gerichtlich aufgrund einer Fiktion, Staat = unstofflich, fiktiv, kein Mensch, immateriell; der Staat ist noch nicht einmal ein Ding / Sache, kann man nicht sehen, anfassen somit ein Unding {n}), Konfiskation {Nomen}, (c im lateinischen = k im Deutschen);
confiscatio confiscationes confiscationis
f
Substantiv
Corpus Delicti corpora
n

corpus delicti {n}: I. Corpus Delikti {n}, etwas was als Gegenstand für eine kriminelle, belastende Tat gedient hat und Beweisstück für die Überführung des Täters ist
corpus delicti JUR Kriminalistik
n
Substantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 23.11.2024 15:45:14
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