I. Ausnehmen {n}, Herausnehmen, Herausnahme {f}; II. {JUR}: a) Exemtion {f} / Befreiung {f} von bestimmten allgemeinen Lasten oder Pflichten; b) Exemtion {f} / Verhinderung {f} des Erscheinens einer Person vor Gericht;
exemptio {f}: I. Ausnehmen {n}, Herausnehmen, Herausnahmen {f}; II. {JUR}: a) Exemtion {f} / Befreiung {f} von bestimmten allgemeinen Lasten oder Pflichten; b) Exemtion {f} / Verhinderung {f} des Erscheinens einer Person vor Gericht;
exemptio {f}: I. Ausnehmen {n}, Herausnehmen, Herausnahmen {f}; II. {JUR}: a) Exemtion {f} / Befreiung {f} von bestimmten allgemeinen Lasten oder Pflichten; b) Exemtion {f} / Verhinderung {f} des Erscheinens einer Person vor Gericht;
exemptio {f}: I. Ausnehmen {n}, Herausnehmen, Herausnahmen {f}; II. {JUR}: a) Exemtion {f} / Befreiung {f} von bestimmten allgemeinen Lasten oder Pflichten; b) Exemtion {f} / Verhinderung {f} des Erscheinens einer Person vor Gericht;
obligatio {f}: I. Pflicht {f}, (Ver)pflichtung {f}, Bürgschaft {f} (Verbürgung), das Gebundensein {n}, Obligation {f} II. {JUR} Obligation {f}, Verpflichtung {f}, persönliche Verbundenheit {f} (persönlich angebunden sein an …) III. {Wirtschaft} Obligation {f} Schuldverschreibung eines Unternehmens (im eigentlichen Sinn die direkte Schuldzuschreibung des Unternehmers) IV. {Musik} Obligation {f}, die Selbstständigkeit der geführten Stimme für eine Komposition, die für die Komposition unentbehrlich ist;