connexité {f}: I. {Rechtswort} Konnexität {f} / a) innerer Zusammenhang mehrerer (Straf-)Rechtsfälle als Voraussetzung für die Zusammenfassung in einem Gerichtsverfahren; II. {Rechtswort} Konnexität {f} / innere Abhängigkeit der auf demselben Rechtsverhältnis beruhenden wechselseitigen Ansprüche von Gläubiger und Schuldner;