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Französisch Allemand Beschlagnahmen

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DeutschFranzösischCatégorieTyp
beschlagnahmen
réquisitionner {Verb}: I. requisitionieren / beschlagnahmen;
réquisitionner Verb
beschlagnahmen
confisquer {Verb}: I. konfiszieren / [etwas von Verwaltungsangestellten wegen] beschlagnahmen, einziehen;
confisquer Verb
Dekl. Beschlagnahme -n
f

séquestre {m}: I. {JUR}, {Rechtswort} Sequester {m} auch {n} / Sequestration {f} (Rechtswort: Beschlagnahme {f} gerichtlich angeordnete Übergabe einer strittigen Sache an einen Sequester); II. {Medizin} Sequester {m} auch {n} / abgestorbenes Knochenstück, das mit dem gesunden Knochen keine Verbindung mehr hat;
séquestre
m
jur, Rechtsw.Substantiv
enteignen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
missbilligen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
als verfallen erklären
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner jurVerb
verwerfen irreg.
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
tadeln
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
verdammen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner fig, allgVerb
verurteilen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner allg, jurVerb
beschlagnahmen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
Schwerkranke aufgeben
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
malades graves condamner Verb
begreifen
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir Verb
befallen irreg.
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir maladie Verb
beschlagnahmen
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir Verb
Konjugieren verstehen irreg.
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir Verb
erfassen
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir EDVVerb
beschlagnahmen
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir Verb
sich bemächtigen
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
se saisir Verb
ergreifen, fangen irreg.
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir Verb
packen, fassen
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir Verb
beschlagnahmen
séquestrer {Verb}: I. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / eine Sequestration anordnen; beschlagnahmen, unter Zwangsverwaltung stellen; {personne} einsperren, der Freiheit berauben; II. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / einen Sequester bestellen; III. {Medizin} sequestrieren / ein abgestorbenes Knochenstück abstoßen (in Bezug auf den Organismus oder ein Gewebe);
séquestrer Verbrechersynd.Verb
aufsuchen
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir Verb
beschlagnahmen
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir milit, relig, Verwaltungspr, Verwaltungsfachang. Verb
verlangen
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir Verb
requirieren
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir milit, Verwaltungspr, scherzh., Rechtsw., kath. KircheVerb
nachforschen
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir Verb
anfordern
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir Verb
beschaffen, herbeischaffen
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir Verb
Dekl. Beschlagnahme f, Konfiszierung
f
confiscation
f
Substantiv
konfiszieren
confisquer {Verb}: I. konfiszieren / [etwas von Verwaltungsangestellten wegen] beschlagnahmen, einziehen;
confisquer Verb
einziehen irreg.
confisquer {Verb}: I. konfiszieren / [etwas von Verwaltungsangestellten wegen] beschlagnahmen, einziehen;
confisquer Verb
sequestieren
séquestrer {Verb}: I. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / eine Sequestration anordnen; beschlagnahmen, unter Zwangsverwaltung stellen; {personne} einsperren, der Freiheit berauben; II. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / einen Sequester bestellen; III. {Medizin} sequestrieren / ein abgestorbenes Knochenstück abstoßen (in Bezug auf den Organismus oder ein Gewebe);
séquestrer mediz, jur, Rechtsw., FiktionVerb
unter Zwangsverwaltung stellen
séquestrer {Verb}: I. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / eine Sequestration anordnen; beschlagnahmen, unter Zwangsverwaltung stellen; {personne} einsperren, der Freiheit berauben; II. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / einen Sequester bestellen; III. {Medizin} sequestrieren / ein abgestorbenes Knochenstück abstoßen (in Bezug auf den Organismus oder ein Gewebe);
séquestrer Verbrechersynd.Verb
rauben
séquestrer {Verb}: I. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / eine Sequestration anordnen; beschlagnahmen, unter Zwangsverwaltung stellen; {personne} einsperren, der Freiheit berauben; II. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / einen Sequester bestellen; III. {Medizin} sequestrieren / ein abgestorbenes Knochenstück abstoßen (in Bezug auf den Organismus oder ein Gewebe);
séquestrer allgVerb
Dekl. Konfiskation -en
f

confisquation {f}: I. Konfiskation {f}, das Konfiszieren {n} / das Beschlagnahmen {n}, das Einziehen {n}; Beschlagnahme {f}, Beschlagnahmung {f}; II. {JUR} Konfiskation {f} / schadlose Einziehung, Wegnahme, Enteignung eines Menschen oder Gruppe von bestimmten Menschen durch Verwaltungsfachangestellte (eigentlich einer Person, Person ist eine Fiktion, durch den Staat ist auch eine Fiktion, Menschen nehmen anderen Menschen etwas weg, denn dann würde man sagen können, die Person steht allein auf dem Papier und einem Papier kann man z. B. kein Auto wegnehmen, also wird der Mensch beklaut durch angeblich andere Menschen die in der Hierarchie sich anders werten);
confisquation
f
jurSubstantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 23.11.2024 13:02:47
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