Als Pluralform sind laut Duden „Ski“ und „Skier“ bzw. „Schi“ und „Schier“ zulässig. Die Aussprache ist vornehmlich wie „Schi“ (wie auch original im Norwegischen), lokal bzw. dialektal kommt sie auch als „Schki“ (etwa in Graubünden oder im Wallis) vor.
Geschäft mit Nachahmer-Waren bezeichnet, die mit dem Ziel hergestellt werden, einer Original-Ware zum Verwechseln ähnlich zu sein. Dabei werden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. Häufig geht die Produktpiraterie dabei auch mit Verletzungen von Urheberrechten, eingetragenen Designs (früher: Geschmacksmustern), Gebrauchsmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes einher.