Der Stundenlohn wird so erhöht, dass der Wochenlohn (bzw. Monatslohn bzw. Jahreslohn) gleich bleibt. Eine "Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich", etwa von 40 auf 35 Stunden pro Woche, bedeutet für einen Arbeiter mit einem Wochenlohn von 280 Euro (7 Euro/Stunde, 40 Stunden), dass er in Zukunft ebenfalls 280 Euro pro Woche (8 Euro/Stunde, 35 Stunden) bekommt.