Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren.
In einem Zolllager werden unverzollte Waren verwahrt. Sie liegen dort unter dem so genannten amtlichen Zollverschluss. Die Waren dürfen das Lager erst verlassen, wenn Zölle und sonstige Abgaben gezahlt wurden oder die Güter in ein anderes Zolllager gebracht werden.