abscidere {Verb}: I. abszidieren / abbauen, abschneiden {irreg.}, abhauen; II. trennen, teilen; III. entziehen {irreg.}, nehmen {irreg.}; IV. zerstören;
abscidere {Verb}: I. abszidieren / abbauen, abschneiden {irreg.}, abhauen; II. trennen, teilen; III. entziehen {irreg.}, nehmen {irreg.}; IV. zerstören;
abscidere {Verb}: I. abszidieren / abbauen, abschneiden {irreg.}, abhauen; II. trennen, teilen; III. entziehen {irreg.}, nehmen {irreg.}; IV. zerstören;
abscidere {Verb}: I. abszidieren / abbauen, abschneiden {irreg.}, abhauen; II. trennen, teilen; III. entziehen {irreg.}, nehmen {irreg.}; IV. zerstören;
abscidere {Verb}: I. abszidieren / abbauen, abschneiden {irreg.}, abhauen; II. trennen, teilen; III. entziehen {irreg.}, nehmen {irreg.}; IV. zerstören;
abscidere {Verb}: I. abszidieren / abbauen, abschneiden {irreg.}, abhauen; II. trennen, teilen; III. entziehen {irreg.}, nehmen {irreg.}; IV. zerstören;
abscidere {Verb}: I. abszidieren / abbauen, abschneiden {irreg.}, abhauen; II. trennen, teilen; III. entziehen {irreg.}, nehmen {irreg.}; IV. zerstören;
abscidere {Verb}: I. abszidieren / abbauen, abschneiden {irreg.}, abhauen; II. trennen, teilen; III. entziehen {irreg.}, nehmen {irreg.}; IV. zerstören;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;