aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
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