répétiteur {m}: I. Repetitor {m} / Akademiker, der Studierende (der juristischen Fakultät) durch Wiederholung des Lehrstoffes auf das Examen vorbereitet;
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen