déléguer {Verb}: I. delegieren / abordnen; II. {JUR}, {Rechtswort} delegieren / Zuständigkeiten, Leistungen, Befugnisse übertragen; eine Aufgabe auf einen anderen bzw. jemand anderes übertragen; bevollmächtigen, beauftragen;
séquestre {m}: I. {JUR}, {Rechtswort} Sequester {m} auch {n} / Sequestration {f} (Rechtswort: Beschlagnahme {f} gerichtlich angeordnete Übergabe einer strittigen Sache an einen Sequester); II. {Medizin} Sequester {m} auch {n} / abgestorbenes Knochenstück, das mit dem gesunden Knochen keine Verbindung mehr hat; III. Sequester ² {m} / jmd. der ein hoheitliches Amt innehält und mit der treuhänderischen Verwaltung einer Sache beauftragt wird; {salopp} Zwangsverwalter {m};
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;