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Französisch German wiedererkennen

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etw. wiedererkennen reconnaître qc
jdn. wiedererkennen reconnaître qn
erkennen, einsehen [Fehler], wiedererkennen reconnaître
Verbe irrégulier
Verb
sich zurechtfinden irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
se reconnaître Verb
einsehen irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
reconnaître Verb
anerkennen irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
reconnaître Verb
wiedererkennen irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
reconnaître Verb
eingestehen irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
reconnaître Verb
sich gleichsetzen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
se identifier Verb
sich identifizieren reflexiv
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
se identifier Verb
Dekl. Zurückbehaltung, das Zurückbehalten -en
f

retention {f}: I. {JUR} Retention {f} / Zurückbehaltung {f}, das Zurückbehalten {n} II. {Medizin} Retention {f} / a) Funktionsstörung, die darin besteht, dass zur Ausscheidung bestimmte Körperflüssigkeiten oder andere Stoffe besonders Urin nicht in ausreichendem Maße ausgeschieden werden; b) Abflussbehinderung {f} seröser Flüssigkeit, die sich in einer Zyste angesammelt hat; c) unvollständige oder fehlende Entwicklung eines Organs oder Körperteils aus seinem Ausgangsbereich zum Beispiel der Zähne oder der Hoden; d) (Wieder)verankerung {f}, (Wieder)befestigung {f} der Kunststoffzähne in einer Prothese III. {Psychologie} Leistung des Gedächtnisses in Bezug auf Lernen, Reproduzieren und Wiedererkennen; IV. Verwahrung {f}, das Wiederbehalten;
retention
f
mediz, recht, psych, jurSubstantiv
Dekl. Retention -en
f

retention {f}: I. {JUR} Retention {f} / Zurückbehaltung {f}, das Zurückbehalten {n} II. {Medizin} Retention {f} / a) Funktionsstörung, die darin besteht, dass zur Ausscheidung bestimmte Körperflüssigkeiten oder andere Stoffe besonders Urin nicht in ausreichendem Maße ausgeschieden werden; b) Abflussbehinderung {f} seröser Flüssigkeit, die sich in einer Zyste angesammelt hat; c) unvollständige oder fehlende Entwicklung eines Organs oder Körperteils aus seinem Ausgangsbereich zum Beispiel der Zähne oder der Hoden; d) (Wieder)verankerung {f}, (Wieder)befestigung {f} der Kunststoffzähne in einer Prothese III. {Psychologie} Leistung des Gedächtnisses in Bezug auf Lernen, Reproduzieren und Wiedererkennen; IV. Verwahrung {f}, das Wiederbehalten; das Wiederaufrechthalten, die Wiederaufrechthaltung {f};
retention
f
Substantiv
identifizieren
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier psych, allg, jur, Verwaltungspr, Rechtsw.Verb
die Identität feststellen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier Verb
gleichsetzen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier Verb
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