règlement {n}: I. Regel {f}; II. Vorschrift {f}; Bestimmung; Satzung {f}, Statut {n}; III. Begleichung {f}; IV. {schweiz.} Reglement {n} / Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten Bereich, für gewisse Tätigkeiten gelten; Satzung {f}, Statut {n};
cabine {f}: I. Kabine {f} / a) Wohn- und Schlafraum für Passagier auf größeren (Fahrgast-)Schiffen; b) Fahrgastraum eines Passagierflugzeuges; II. Kabine {f} / a) kleiner, abgeteilter Raum zum Aus- und Ankleiden; Bade-, Umkleidekabine; b) kleiner, abgeteilter Raum, kleines Häuschen für bestimmte Tätigkeiten, Verrichtungen einzelner Personen; III. Kabine {f} / Gondel {f} einer Seilbahn;
cabine {f}: I. Kabine {f} / a) Wohn- und Schlafraum für Passagier auf größeren (Fahrgast-)Schiffen; b) Fahrgastraum eines Passagierflugzeuges; II. Kabine {f} / a) kleiner, abgeteilter Raum zum Aus- und Ankleiden; Bade-, Umkleidekabine; b) kleiner, abgeteilter Raum, kleines Häuschen für bestimmte Tätigkeiten, Verrichtungen einzelner Personen; III. Kabine {f} / Gondel {f} einer Seilbahn;
séismologue {mf}: I. Seismologin {f}, weibliche Form zu Seismologe {m} / Seismikerin {f}, weibliche Form zu Seismiker, jmd., der auf dem Gebiet der Seismik, auf dem durch künstlich (meist durch Sprengungen) hervorgerufene Erdbebenwellen der Verlauf und die Größe von Gesteinsschichten unter der Erdoberfläche untersucht werden, um Lagerstätten (z. B. von Erdöl), andere Tätigkeiten zu erkunden bzw. voranzutreiben;
occupation {f}: I. {MIL} Okkupation {f} / militärische Besetzung eines fremden Gebietes / einer fremden Fläche, etc.; II. {JUR} {Rechtswort} Okkupation {f} / Aneignung {f} herrenlosen Gutes; III. Okkupation {f} / das Handeln, das Beschäftigen; Beschäftigung {f}, Handlung; IV. {Politik} das Befassen; V. Anspruch {m}; VI. {neuzeitlich, entstellt, ins Gegenteil umgekehrt, niedlich ausgedrückt} das Kümmern;
séismologie {f}: I. Seismologie {f} / Seismik {f}, Lehre (Theorie) von der Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung der Erdbeben, die durch künstlich (meist hervorgerufene Sprengungen, Radar) hervorgerufene Erdbebenwellen der Verlauf und die Größe von Gesteinsschichten unter der Erdoberfläche untersucht werden, um Lagerstätten, anderweitige Tätigkeiten (Bestrebungen) zu erkunden bzw. voranzubringen;
séismologue {mf}: I. Seismologe {m} / Seismiker, jmd., der auf dem Gebiet der Seismik, auf dem durch künstlich (meist durch Sprengungen) hervorgerufene Erdbebenwellen der Verlauf und die Größe von Gesteinsschichten unter der Erdoberfläche untersucht werden, um Lagerstätten (z. B. von Erdöl), andere Tätigkeiten zu erkunden bzw. voranzutreiben;
séismologue {mf}: I. Seismologe {m} / Seismiker, jmd., der auf dem Gebiet der Seismik, auf dem durch künstlich (meist durch Sprengungen) hervorgerufene Erdbebenwellen der Verlauf und die Größe von Gesteinsschichten unter der Erdoberfläche untersucht werden, um Lagerstätten (z. B. von Erdöl), andere Tätigkeiten zu erkunden bzw. voranzutreiben;
séismologue {mf}: I. Seismologin {f}, weibliche Form zu Seismologe {m} / Seismikerin {f}, weibliche Form zu Seismiker, jmd., der auf dem Gebiet der Seismik, auf dem durch künstlich (meist durch Sprengungen) hervorgerufene Erdbebenwellen der Verlauf und die Größe von Gesteinsschichten unter der Erdoberfläche untersucht werden, um Lagerstätten (z. B. von Erdöl), andere Tätigkeiten zu erkunden bzw. voranzutreiben;
Phoronomie {f}: I. Phoronomie {f} / Kinematik {f} (Bewegungslehre; Teil der Mechanik) II. {Psychologie} Phoronomie {f}, Lehre vom Arbeits- und Energieaufwand bei bestimmten körperlichen Tätigkeiten;
Phoronomie {f}: I. Phoronomie {f} / Kinematik {f} (Bewegungslehre; Teil der Mechanik) II. {Psychologie} Phoronomie {f}, Lehre vom Arbeits- und Energieaufwand bei bestimmten körperlichen Tätigkeiten;
Phoronomie {f}: I. {Physik} Phoronomie {f} / Kinematik {f} (Bewegungslehre; Teil der Mechanik) II. {Psychologie} Phoronomie {f}, Lehre vom Arbeits- und Energieaufwand bei bestimmten körperlichen Tätigkeiten;
règlement {n}: I. Regel {f}; II. Vorschrift {f}; Bestimmung; Satzung {f}, Statut {n}; III. Begleichung {f}; IV. {schweiz.} Reglement {n} / Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten Bereich, für gewisse Tätigkeiten gelten;
règlement {n}: I. Regel {f}; II. Vorschrift {f}; Bestimmung; Satzung {f}, Statut {n}; Regelung {f}; III. Begleichung {f}; IV. {schweiz.} Reglement {n} / Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten Bereich, für gewisse Tätigkeiten gelten; Satzung {f}, Statut {n}; V. {JUR} Verordnung {f};
règlement {n}: I. Regel {f}; II. Vorschrift {f}; Bestimmung; Satzung {f}, Statut {n}; Regelung {f}; III. Begleichung {f}; IV. {schweiz.} Reglement {n} / Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten Bereich, für gewisse Tätigkeiten gelten; Satzung {f}, Statut {n}; V. {JUR} Verordnung {f};
règlement {n}: I. Regel {f}; II. Vorschrift {f}; Bestimmung; Satzung {f}, Statut {n}; Regelung {f}; III. Begleichung {f}; IV. {schweiz.} Reglement {n} / Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten Bereich, für gewisse Tätigkeiten gelten; Satzung {f}, Statut {n}; V. {JUR} Verordnung {f};
règlement {n}: I. Regel {f}; II. Vorschrift {f}; Bestimmung; Satzung {f}, Statut {n}; Regelung {f}; III. Begleichung {f}; IV. {schweiz.} Reglement {n} / Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten Bereich, für gewisse Tätigkeiten gelten; Satzung {f}, Statut {n}; V. {JUR} Verordnung {f};
règlement {n}: I. Regel {f}; II. Vorschrift {f}; Bestimmung; Satzung {f}, Statut {n}; Regelung {f}; III. Begleichung {f}; IV. {schweiz.} Reglement {n} / Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten Bereich, für gewisse Tätigkeiten gelten; Satzung {f}, Statut {n}; V. {JUR} Verordnung {f};
règlement {n}: I. Regel {f}; II. Vorschrift {f}; Bestimmung; Satzung {f}, Statut {n}; Regelung {f}; III. Begleichung {f}; IV. {schweiz.} Reglement {n} / Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten Bereich, für gewisse Tätigkeiten gelten; Satzung {f}, Statut {n}; V. {JUR} Verordnung {f};
Abkommen, Handlungen im Allgemeinen, vollmachtlos als auch sans mandat, kann man ganz weglassen, da die Stellung des Repräsentanten in der Wortschöpfung keine Vollmacht herbeiführte, dieser tritt selbst im eigenen oder anderen Namen auf, ist jedoch mit allen Handlungen, Tätigkeiten, Gesagten im eigenen Namen für sich selbst haftend; von außen Stehenden wird dieses ganz gerne mal zu ihrem Vorteil oder Nachteil zum Repräsentanten gesehen, hierbei ist allein entscheidend wozu dieses geschaffen wurde und nicht welche Geschmäcker hierbei tangiert werden könnten