légitimation passive {f}: I. Passivlegitimation {f} / im Zivilprozess die sachliche Berechtigung sowie gleichzeitige Pflicht des Beklagten seine Rechte geltend zu machen;
légitimation active {f}: I. Aktivlegitimation {f} / im Zivilprozess die sachliche Befugnis des Klägers, das strittige Recht geltend zu machen; Gegensatz: Passivlegitimation;