extiyār اﺧﺗﻳاﺭ [x = ḵ / kh (im Deutschen ch wie im Wort Bach ausgesprochen , t = t (empathisch); ā = â / aa; eḵtiyār / ekhtiyâr / ekhtiyaar];
Willkür
(Bedeutung:
Willkür, die meist sich durch Machtinteressen, Maßstäbe, Gesetze
[zur eigenen Gunst einer Minderheit oft eine selbsternannte Macht-Interessensgruppe]
hervorhebt,
um erdenkliche Rechte [wie z. B. Sitte, Moral außer Acht lässt]
zu missachten oder gegen das eigene Volk oder gar das Völkerrecht verstößt, oder aber durch Schikanen (schlechte Maßnahmen) das eigene Volk ganz gezielt und schlecht behandelt. Damit bestimmte Machtansprüche von selbsternannten Mächtigen nicht verloren gehen. Gleich zu setzen mit Machtmissbrauch.
Zur Anmerkung:
Damals bedeutete Willkür aber die freie Wahl etwas bestimmtes zu tun oder zu lassen, den Willen auszusprechen, frei zu handeln. In der Neuzeit halt entfremdet / entartet von dem Begriff zum Schlechten.
Synonym: | 1. Befugnis {f}, Vollmacht {f}, Macht {f} |
| 2. Willkür {f}, Machtmissbrauch {m}, (nach eigenem) Belieben {n} / (nach eigenem) Ermessen {n}, |