nullum crimen sine lege: I. {Rechtswort} nullum crimen sine lege / kein Verbrechen ohne Gesetz, strafrechtlicher Grundsatz, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war;
capital {n}: I. todeswürdiges Verbrechen (welches den Kopf kostet in Form von Menschenleben); {später} Kapitalverbrechen; caput {Sing.}, capita {Plural}; cap [Stamm: Kopf, Haupt; {fig.} {übertragen} Deckel, Kopf-, Haupt-], capital / kapital: in der Art und Weise, das es den Kopf, Horizont, das Haupt alles bisher da gewesene (wie es scheint) übertrifft; capital / kapital {Jägersprache / übertragen, figürlich} überaus groß, stark;