jurare in verba magistri {lat.}: I. jurare in verba magistri / auf des Meisters Worte schwören (nach Horaz); {übertragen} die Meinung eines anderen nachbeten;
injurie verbale {f}: I. {JUR, reine Fiktion} Verbalinjurie {f} / Beleidigung durch Worte, Verletzung durch Worte bei Erwachsenen mehr als unwahrscheinlich, auf der Erwachsenen-Kind-Ebene keine Fiktion sondern Manipulation zum Schlechten, Kind-Erwachsenen-Ebene, da das Kind von sich aus angefangen hätte, da muss man selbst entscheiden wie man es hält;
jurJura, VerwaltungsprVerwaltungssprache, Rechtsw.Rechtswort, übertr.übertragen, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, Verbrechersynd.privates Verbrechersyndikat, FiktionFiktion
verbaliser {Verb}: I. {allg.} verbalisieren / in Worte fassen, mit Worten zum Ausdruck bringen, ausdrücken; II. {Sprachwort} verbalisieren / ein Wort durch Einfügen einer verbalen Endung zu einem Verb umbilden;
verbaliser {Verb}: I. {allg.} verbalisieren / in Worte fassen, mit Worten zum Ausdruck bringen, ausdrücken; II. {Sprachwort} verbalisieren / ein Wort durch Einfügen einer verbalen Endung zu einem Verb umbilden; III. {JUR} verbalisieren / ein Protokoll aufnehmen;
verbaliser {Verb}: I. {allg.} verbalisieren / in Worte fassen, mit Worten zum Ausdruck bringen, ausdrücken; II. {Sprachwort} verbalisieren / ein Wort durch Einfügen einer verbalen Endung zu einem Verb umbilden; III. {JUR} verbalisieren / ein Protokoll aufnehmen;