taxer {verbe}: I. taxieren / besteuern, eine Schuld auflasten; II. {prix} festsetzen; taxieren / einschätzen abschätzen; veranschlagen; III. {taxer qn de qc} taxieren / erst etwas prüfen und danach ein Urteil fällen, jmdn. einer Sache beschuldigen; IV. {taxer} taxieren / jmdn. bezeichnen als (taxer qn de qc);
taxer {verbe}: I. taxieren / besteuern, eine Schuld auflasten; II. {prix} festsetzen; taxieren / einschätzen abschätzen; veranschlagen; III. {taxer qn de qc} taxieren / erst etwas prüfen und danach ein Urteil fällen, jmdn. einer Sache beschuldigen; IV. {taxer} taxieren / jmdn. bezeichnen als (taxer qn de qc);
taxer {verbe}: I. taxieren / besteuern, eine Schuld auflasten; II. {prix} festsetzen; taxieren / einschätzen abschätzen; veranschlagen; III. {taxer qn de qc} taxieren / erst etwas prüfen und danach ein Urteil fällen, jmdn. einer Sache beschuldigen; IV. {taxer} taxieren / jmdn. bezeichnen als (taxer qn de qc);
taxer {verbe}: I. taxieren / besteuern, eine Schuld auflasten; II. {prix} festsetzen; taxieren / einschätzen abschätzen; veranschlagen; III. {taxer qn de qc} taxieren / erst etwas prüfen und danach ein Urteil fällen, jmdn. einer Sache beschuldigen; IV. {taxer} taxieren / jmdn. bezeichnen als (taxer qn de qc);
taxer {verbe}: I. taxieren / besteuern, eine Schuld auflasten; II. {prix} festsetzen; taxieren / einschätzen abschätzen; veranschlagen; III. {taxer qn de qc} taxieren / erst etwas prüfen und danach ein Urteil fällen, jmdn. einer Sache beschuldigen; IV. {taxer} taxieren / jmdn. bezeichnen als (taxer qn de qc);
taxer {verbe}: I. taxieren / besteuern, eine Schuld auflasten; II. {prix} festsetzen; taxieren / einschätzen abschätzen; veranschlagen; III. {taxer qn de qc} taxieren / erst etwas prüfen und danach ein Urteil fällen, jmdn. einer Sache beschuldigen; IV. {taxer} taxieren / jmdn. bezeichnen als (taxer qn de qc);
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imputer {Verb}: I. {alt} imputieren / ungerechtfertigt beschuldigen; (ungerechtfertigt) anlasten; ungerechtfertigtes zuschreiben; II. {allg.}, ankreiden / anrechnen; {Handel} (ungerechtfertigt z. B. bei Kosten, die auf den Konsument nicht übertragen werden dürfen oder belastet werden dürfen, da dies durch Erlass, Richtlinien, Gesetze, etc. da dieses ausdrücklich untersagt ist; Beispiel: Mwst gleich Mehrwertsteuer, die umsatzsteuerrechtlich nicht weiter berechnet werden darf indem diese an den Privatkunden in Rechnung gestellt wird, die MwSt zudem kein umsatzsteuerrechtlicher Begriff ist, sie ist somit inexistent, die Umsatzsteuer nur auf Unternehmer zu bestimmten Unternehme(r)n, Personen angewendet werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen hierzu vorliegen bzw. geschaffen wurden und man sich freiwillig dem Umsatzsteuerrecht unterworfen hat, Umsatzsteuer immer Kann-prinzip niemals Muss) anrechnen, aufrechnen, belasten;