condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen);