Das ist die Antwort auf Beitrag
21828851
Finnisch
ifust
DE
FI
16.01.2017
Re:
Bitte
um
Übersetzung
.
Danke
Sie
haben
bezüglich
das
Jahr
2014
aus
Finnland
eine
Steuerbenachrichtigung
erhalten
,
da
Ihnen
in
jenem
Jahr aus Finnland eine
einmalige
Pensionszahlung
geleistet
wurde
.
Da
es
sich
dabei
um
eine
einmalige
Zahlung
handelt
,
werden
Sie
künftig
keine
solchen
Meldungen
mehr
erhalten
,
ausser
Sie erhalten
erneut
Pensionszahlungen
aus
Finnland
.
Die
von
Ihnen
gemeldeten
Einnahmen
in
der
Schweiz
müssen
Sie
bei
Wohnsitz
in der Schweiz
nur
dort
versteuern
,
und
Sie müssen
dem
finnischen
Staat
gegenüber
diese
Informationen
nicht
angeben
.
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