Wenn die zwei Sachen vorliegen, müssen sie an die Strafvollzugsanstalt geschickt werden mit einer Frist von wenigstens 48 Stunden vor dem Besuch, und am Besuchstag (egal wann) muss man vor 10 Uhr morgens die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ausweis und einen Verwandtschaftsnachweis, auf Italienisch (und wie es scheint, muss er beglaubigt sein durch das italienische Konsulat).
Ich würde um Unterstützung durch den italienischen Anwalt ersuchen (zum Beispiel mittels Beratungsschein (?) > permiso de fiscal - wörtl.: Genehmigung für einen Rechtsanwalt) , und ich hoffe deswegen, dass Sie uns sobald wie möglich kontaktieren.