Und in jenem [Dokument], und überdies spenden wir [es] ihren zeitweilig bestehenden Mitbrüdern beiderlei Geschlechts, und teilen unsere Zusagen dieserart Erzbruderschaften namentlich mit, zudem [ist es] ausdrücklich bewilligt durch päpstliche Erlasse in seligem Angedenken an Papst Paul V., gegeben zu Rom den 6. August 1608 und den 6. November 1620, beginnt es erstens: die Himmlischen Schätze der Kirche (Anm.: das dürfte sich auf die Spende beziehen) + zweitens, die frommen Erzbruderschaften der Christgläubigen (Anm.: Bezug: die Zulassung).
Und ebenfalls durch unsern einst heiligsten Papst im Namen des Herrn Clemens X. beginnt es [so], uns auf unsere demütigen Bitten gewährt zu Rom am 3. Juni im Jahre 1673.
Dennoch bewahrt in allen [Bruderschaften]durch die vorgeschriebene Form des Errichtens der Bruderschaften, als Papst Clemens VIII.
von einem guten Bewusstsein her in der Verfügung anfing, mit allem, was möglich war, vom Apostolischen Stuhle am Tag des 6. Dezember 1604.
Zu dessen Wahrhaftigkeit/Gewissheit ließen wir das gegenwärtige[Dokument] in unserer Hand auch auf der Verlautbarung (in)der Sakristei verzeichnen und mit dem Abdruck unseres Amtssiegels bekräftigen in dieser unserer gottesfürchtigen Bruderschaft zu Wien am siebenten Tage des Monats May, im siebzehn hundert drey und zwanzigsten Jahre des Herrn.
Besiegelt 7 May 1723 Bruder Emmanuel General-Kommissarius von Jesus Maria im Namen unseres Vaters, des General-Kommissarius Petrus von Sancta Barbara, Sekretär Mariens