Das ist die Antwort auf Beitrag
21815683
Hier ist die Teestube
monika_stgt
.
DE
TR
09.06.2014
Re:
Info
die
ich
erhalten
habe
Einen
§
haben
sie
mir
beim
Notar
und
Anwalt
nicht
genannt
.
Sie
haben
gesagt
,
sie
haben
ihn
nach
DE
geholt
,
somit
müssen
sie
für
ihn
aufkommen
.
Mein
Mann
ist
selbständig
mit
einem
Taxiunternehmen
und
zahlt
somit
nicht
in
die
Rentenversicherung
ein
.
zur Forumseite
tigerbaby
.
EN
IT
SP
DE
TR
➤
Re:
Info
die
ich
erhalten
habe
Diese
Auskunft
bezweifel
ich
aber
stark
!!
Da
würde
ich
mir
auf
jeden
Fall
den
§
nennen
lassen
und
das
selber
nachlesen
.
Seit
der
Erneuerung
des
Scheidungsrechtes
2009
ist
der
Ausschluss
des
Versorgungsausgleichs
sogar
leichter
geworden
als
früher
.
Der
Verzicht
auf
den
Versorgungsausgleich
ist
nur
dann
nicht
gültig
,,
wenn
er
sittenwidrig
ist
und
/
oder
einen
Partner
zu
stark
benachteiligt
,
insbesondere
wenn
nach
Abschluss
des
Vertrages
eine
wesentliche
Änderung
in
der
Ehe
eintrat
.
Typisches
Beispiel
ist
die
Frau
, die
eigentlich
für
immer
arbeiten
wollte
,
dann
aber
doch
Kinder
bekommt
und
viele
Jahre
zu
Hause
bleibt
.
Grade
,
wenn
der
Partner
selbstständig
ist
und
darum
nicht
einzahlt
,
kann
man
aber
den
Versorgungsausgleich
ausschliessen
,
denn
dieser
Partner kann und
soll
sich
ja
selber
privat
absichern
.
Ich
habe
KEINEN
Hinweis
darauf
gefunden
,
daß
dies
für
ausländische
Ehepartner
nicht
gehen
sollte
...
im
Gegenteil
,
in
einem
Beispiel
zu
einem
Ehevertrag
mit
einem
thailändischen
Partner
wurde
diese
Möglichkeit
ausdrücklich
erwähnt
.
zur Forumseite
monika_stgt
.
DE
TR
➤
➤
Danke:
Re
:
Info
die
ich
erhalten
habe
Danke
für
Eure
Antworten
,
dann
werde
ich
das
nochmals
bei
einem
anderen
Notar
versuchen
.
Wie
gesagt
,
wurde
mir
die
Auskunft
von
einem
Notar
und
einer
Anwältin
gegeben
.
zur Forumseite
elmas
.
TR
DE
➤
➤
➤
Re:
Danke
:
Re
:
Info
die
ich
erhalten
habe
Frag
bei
Gericht
nach
!
Da
stimmt
mE
etwas
nicht
.
Da
gibts
einen
Ausschließungsgrund
!
monika_stgt
.
DE
TR
auch Dir, vielen Dank
13.06.2014 18:16:22
brillant
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