"Verfügt der deutsche Staatsangehörige über eine Arbeitserlaubnis, so muss keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Wissenschaftlern, Eigentümern von Immobilien in der Türkei, Geschäftsleuten, Touristen (Aufzählung nicht abschließend) für eine Dauer von maximal einem Jahr erteilt werden.
Hält sich der Inhaber einer Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Jahres mehr als 120 Tage außerhalb der Türkei auf, ist eine erneute Erteilung bzw. Verlängerung der Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen.
2) Eine Familien-Aufenthaltserlaubnis (=Aile İkamet İzni) kann ausländischen Ehepartnern und ausländischen Kindern eines türkischen Staatsangehörigen oder eines Ausländers, der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, für jeweils maximal zwei Jahre erteilt werden, wenn u.a.
Die Gültigkeitsdauer der Familien-Aufenthaltserlaubnis kann zeitlich nicht über die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners hinausgehen.
Sobald der Inhaber einer Familien-Aufenthaltserlaubnis sich im zurückliegenden Kalenderjahr mehr als 180 Tage außerhalb der Türkei aufhält, ist eine erneute Erteilung bzw. Verlängerung ausgeschlossen.
Im Falle einer Scheidung kann der ausländische Ehepartner eines türkischen Staatsangehörigen eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn er seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Familien-Aufenthaltserlaubnis war.
Bei Auflösung der Ehe durch Tod kann der ausländische Ehepartner eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohne dass eine Mindestdauer der bisherigen Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist.
3) Eine Studien-Aufenthaltserlaubnis (=Ögrenci İkamet İzni) kann Ausländern, die an einer Hochschule in der Türkei studieren wollen, erteilt werden.
Die Studien-Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann bis zur Beendigung des Studiums jeweils um ein Jahr verlängert werden.
4) Mit Zustimmung des Innenministeriums kann eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis (=Uzun Dönem İkamet İzni) Ausländern, die sich ununterbrochen mindestens 8 Jahre legal in der Türkei aufgehalten haben und deren Lebensunterhalt gesichert ist, erteilt werden.