Das ist die Antwort auf Beitrag
21814721
Hier ist die Teestube
Betty.
.
TR
14.04.2014
Re:
Neues
bzw
leicht
verändertes
Aufenthaltsgesetzt
für
Ausländer
in
der
Türkei
wie
war
das
Gesetz
denn
vorher
?
zur Forumseite
m_10179
.
TR
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➤
Re:
Neues
bzw
leicht
verändertes
Aufenthaltsgesetzt
für
Ausländer
in
der
Türkei
Hauptsächlich
für
die
Langzeitaufenthaltler
und
Residenzler
gibt
'
s
geringfügige
Änderungen
.
Hier
nochmal
die
betreffenden
Paragraphen
,
Quelle
ebenfalls
wie
oben
genannt
.
"
Verfügt
der
deutsche
Staatsangehörige
über
eine
Arbeitserlaubnis
,
so
muss
keine
Aufenthaltserlaubnis
beantragt
werden
.
Aufenthaltserlaubnisse
werden
zu
den
nachfolgend
aufgelisteten
Aufenthaltszwecken
erteilt
:
1
)
Eine
Kurzzeit
-
Aufenthaltserlaubnis
(=
Kisa
Dönem
İkamet
İzni
)
kann
u
.
a
.
Wissenschaftlern
,
Eigentümern
von
Immobilien
in
der
Türkei
,
Geschäftsleuten
,
Touristen
(
Aufzählung
nicht
abschließend
)
für
eine
Dauer
von
maximal
einem
Jahr
erteilt
werden
.
Hält
sich
der
Inhaber
einer
Kurzzeit
-
Aufenthaltserlaubnis
innerhalb
des
Jahres
mehr
als
120
Tage
außerhalb
der
Türkei
auf
,
ist
eine
erneute
Erteilung
bzw
.
Verlängerung
der Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis
ausgeschlossen
.
2
)
Eine
Familien
-
Aufenthaltserlaubnis
(=
Aile
İkamet
İzni
)
kann
ausländischen
Ehepartnern
und
ausländischen
Kindern
eines
türkischen
Staatsangehörigen
oder
eines
Ausländers
,
der
im
Besitz
einer
Aufenthaltserlaubnis
ist
,
für
jeweils
maximal
zwei
Jahre
erteilt
werden
,
wenn
u
.
a
.
der
Lebensunterhalt
gesichert
ist
und
ausreichender
Wohnraum
zur
Verfügung
steht
.
Die
Gültigkeitsdauer
der
Familien
-
Aufenthaltserlaubnis
kann
zeitlich
nicht
über
die
Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis
des
Ehepartners
hinausgehen
.
Sobald
der
Inhaber
einer
Familien
-
Aufenthaltserlaubnis
sich
im
zurückliegenden
Kalenderjahr
mehr
als
180
Tage
außerhalb
der
Türkei
aufhält
,
ist
eine
erneute
Erteilung
bzw
.
Verlängerung
ausgeschlossen
.
Im
Falle
einer
Scheidung
kann
der
ausländische
Ehepartner
eines
türkischen
Staatsangehörigen
eine
Kurzzeit
-
Aufenthaltserlaubnis
erhalten
,
wenn
er
seit
mindestens
drei
Jahren
im
Besitz
einer
Familien
-Aufenthaltserlaubnis
war
.
Bei
Auflösung
der
Ehe
durch
Tod
kann
der
ausländische
Ehepartner
eine
Kurzzeit
-
Aufenthaltserlaubnis
erhalten
,
ohne
dass
eine
Mindestdauer
der
bisherigen
Aufenthaltserlaubnis
erforderlich
ist
.
3
)
Eine
Studien
-
Aufenthaltserlaubnis
(=
Ögrenci
İkamet
İzni
)
kann
Ausländern
,
die
an
einer
Hochschule
in
der
Türkei
studieren
wollen
,
erteilt
werden
.
Die
Studien
-
Aufenthaltserlaubnis
wird
für
ein
Jahr
erteilt
und
kann
bis
zur
Beendigung
des
Studiums
jeweils
um
ein Jahr
verlängert
werden
.
4
)
Mit
Zustimmung
des
Innenministeriums
kann
eine
Langzeit
-
Aufenthaltserlaubnis
(=
Uzun
Dönem
İkamet
İzni
)
Ausländern
,
die
sich
ununterbrochen
mindestens
8
Jahre
legal
in
der
Türkei
aufgehalten
haben
und
deren
Lebensunterhalt
gesichert
ist
,
erteilt
werden
.
Inhaber
einer
Langzeit
-
Aufenthaltserlaubnis
dürfen
grundsätzlich
ohne
zusätzliche
Arbeitserlaubnis
eine
Erwerbstätigkeit
ausüben
.
Es
bestehen
jedoch
Beschränkungen
hinsichtlich
der
zugelassenen
Berufe
.
Die
Langzeit
-
Aufenthaltserlaubnis
wird
aufgehoben
,
wenn
sich
deren
Inhaber
länger
als
ein
Jahr
im
Ausland
aufhält
,
es
sei
denn
,
Gründe
wie
Gesundheit
,
Bildung
,
Militärdienst
erfordern
dies
."
Betty.
.
TR
Danke liebe m!
15.04.2014 07:53:06
fast richtig
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