http://m.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/05__Rechts__und__Konsularangelegenheiten/Leben__und__Arbeiten/Aenderungen__Aufenthaltsrecht.html?
Deutsche Staatsangehörige können sich in der Türkei bis zu 90 Tagen weiterhin ohne eine Anmeldung oder Genehmigung aufhalten.
Ist ein Aufenthalt in der Türkei von mehr als 90 Tagen geplant, sind sie verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen absehbar, so sollte vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Türkei in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden."