1. Der Verkäufer übergibt das Fahrzeug, das Gegenstand des Kaufs (compraventa!) ist, an den Käufer, wodurch dieser ab diesem Zeitpunkt verantwortlich wird für alle Fragen, die sich aus dem Gebrauch oder Besitz desselben ergeben.
2. Der Käufer erklärt, dass er das Fahrzeug zu seiner vollen Zufriedenheit erhalten hat und ordnungsgemäß über dessen Zustand und den seiner Bestandteile und den Kilometerstand informiert wurde und es (Anm.: ab hier speziell ‘o.G.') als fahrtauglich in Augenschein genommen hat.
3. Die Lieferung außerhalb des Geltungsbereichs (territorio!) der Steuer wird folglich stattfinden … (?)
5. Als Bestätigung unterschreiben die Vertragspartner den gelesenen Text (zusammen mit dem Anhang und der Garantie) in zweifacher Ausfertigung an dem oben (principio!) angegebenen Ort und Datum.
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