Das ist die Antwort auf Beitrag
21792319
Ungarisch
osita.a
Moderator
.
.
DE
SP
26.10.2012
Anzeigen
http
://
de
.
wikipedia
.
org
/
wiki
/
Berliner
_
Testament
Hallo
ama
,
hast
du
das
hier
mal
gelesen
?
Da
steht
,
dass
durch
das
Berliner
Testament
die
Kinder
bzw
.
Abkömmlinge
von
der
Erbschaft
automatisch
ausgeschlossen
sind
.
Sie
erben
nur
nach
dem
Tod
beider
Ehepartner
.
Nicht
ausgeschlossen
werden
kann
dein
Pflichtteil
(
ein
Teil
des
Verkaufserlöses
minus
Anteil
an
evtl
.
entstandenen
Kosten
wie
Notar
,
Makler
etc
.).
Auf
diesen
Pflichtteil
kannst
(
sollst
?)
du
verzichten
.
LG
osita
.
a
zur Forumseite
ama-oburoni
.
.
DE
TR
➤
Anzeigen
Liebe
Osita
!
Ach
,
deswegen
wollen
die
das
...
Ja
, das
macht
Sinn
.
Danke
Dir
!
:-)
Da
die
Grundstücke
nicht
viel
wert
sind
(*
grins
*
da
hat
Tschiga
völlig
Recht
), sind
mir
die
egal
.
Mir
wäre
es
lieber
,
die
sind
verkauft
und
mein
Vater
kann
das
Geld
nutzen
.
LG
Ama
'>
Ama
'>
Ama
'>
Ama
zur Forumseite