Das ist die Antwort auf Beitrag
21529120
Niederl
Erick
.
DE
NL
EN
28.03.2011
Re:
übersetzung
Du
bist
zu
schnell
gefahren
und
hast
den
Führerschein
abgeben
müssen
.
Jetzt
teilen
sie
Dir
mit
,
dass
Du
den
Führerschein
nicht
sofort
zurück
erhältst
,
sondern
erst
nach
4
Monaten
(
also
am
13
.
Juni
),
wenn
bis
dahin
kein
Gerichtsurteil
vorliegt
.
Du
kannst
gegen
diese
Entscheidung
Einspruch
einlegen
,
und
zwar
schriftlich
beim
Gericht
in
Haarlem
.
Also
:
nichts
zahlen
!
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