Das ist die Antwort auf Beitrag
20716693
T
Rinchen_73
.
EN
DE
TR
KU
08.11.2009
Re:
Noch
eine
frage
Nein
brauchst
Du
nicht
.
Eine
Einladung
bzw
.
eine
Verpflichtungserklärung
reicht
aus
.
Bei
der
Verpflichtungserklärung
steht
unter
Punkt
2
.2
Angaben
zum
begleitenden
Kind
.
Das
füllst
Du
mit
aus
und
gut
ist
.
lg
irina
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