hmmm..
Und wenn nicht, dann muss er ja einen beantragen um nach Iran zu Reisen, und spätestens da, muss er alles nachweisen können.
Sollte er aber einen Iranischen Pass besitzen, wo seine damalige Frau und das gemeinsame Kind nicht darin eingetragen sind...
1. Er hat beim Antrag eines Iranischen Passes (wo man die Geburtsurkunde braucht) nicht alles richtig angegeben.
Somit bekommt er eine neue Geburtsurkunde ohne den Eintrag der damaligen Ehefrau und dem gemeinsamen Kind, weil er das danach zusätzlich eintragen müsste(was er aber dann nicht gemacht hat), war seine Geburtsurkunde Sauber (unveheiratet).
Er hat sie mit dem Kind zurück gelassen, und somit wollte er aber auch nicht die Scheidung einreichen (wahrscheinlich aus dem Grund, damit sie mit niemanden eine neue Ehe beginnen kann).
Im Iran muss der Mann die Scheidung bewilligen, ansonsten kann sich die Ehefrau nicht so einfach scheiden lassen.
Die Frau hat dann bemerkt, dass er überhaupt nicht darauf reagiert, und sie wollte ihn somit erst recht loswerden.
Im Iran muss die Frau für so einen genannten Fall, drei mal eine vermissten Anzeige in der Zeitung starten, die meherere Wochen oder sogar Monate dauert, und wenn immer noch keine "Rückmeldung" da ist, kann sie das als Beweis vor Gericht benutzen.
Mit ein wenig Geld so ca. 1000 Euro nimmt der Anwalt alles in die Hand und innerhalb von 6 Monaten bis zu 4 Jahren kann die Ehe geschieden werden.
Ihr könnt jeder Zeit ohne Probleme in den Iran reisen, soweit dein Mann früher keine politischen Probleme hatte, und nicht deswegen geflüchtet ist.
Keiner wird euch im Flughafen anhalten und fragen: Entschuldigen sie bitte, Sie sind doch eigentlich Tod!?
Aber...
z.b. könnte er sagen, dass sie genau wusste, dass er in Deutschland lebt, und trotzdem ihn als verstorben gemeldet hat, und dann auch noch wieder geheiratet, und somit eine Doppelehe führt.