Hallo
also so lange sie beide hier in Deutschland leben, haben beide Elternteile anspruch auf das Sorgerecht des Kindes (egal ob ein Junge oder ein Mädchen). Im Iran gelten da andere Regeln. Glaube der Vater hätte Anspruch auf seinen Jungen ab den 8.ten Lebensjahr.
Aber wie gesagt, so lange sie hier in Deutschland leben gelten hier die deutschen Regeln für das Sorgerecht des Kindes.
