darum wer welche Stimmbefugnisse und Berechtigungen innerhalb einer internationalen Körperschaft hat (z.B. EU, UN, NATO).
Mitspracherecht haben alle Beteiligten, heißt nichts mehr als dass alle sich an der Diskussion und Lösungsfindung beteiligen können.
Anschliessend (z.B. bei der Verabschiedung einer Resolution) unterscheidet sich das Mitbestimmungsrecht.
Wir unterscheiden zwischen Mitgliedsstaaten und unabhängige Abgesandte der einzelnen Regierungen bzw. gewählte Repräsentanten.
Den Abgesandten der (anderen) Regierungen wird lediglich ein Beratungsrecht und Implementierungsrecht zugesprochen.
Im Vergleich z. Intergovernmentalism haben bei Supranationalism auch die unabhängigen Abgesandten der einzelnen Regierungen bzw. gewählte Repräsentanten ein Stimmrecht.