Die genannten Beispiele sind nicht Beispiele fuer japanische Namenschreibungen westlicher Namen, sondern fuer NAMENSAENDERUNGEN infolge von Naturalisierung (Erwerb der Staatsangehoerigkeit).
Selbst hierbei ist man aber nicht frei in der Wahl der Kanji, sondern auf einen festgelegten Kanon von etwa 2000 namenstauglichen Kanji beschraenkt.
Diese sind zum grossen Teil Kanji, die im Alltagsgebrauch keine Rolle mehr spielen und insoweit auch von Japanern direkt als Namenschreibungen erkannt werden.
Und das Japaner etwas anderes durchaus laecherlich finden koennen, moechte ich aus eigenem engene Umgang mit Japanern ganz deutlich bejahen.
Dies wird aber einem betroffenem Europaer gegenueber natuerlich aus Hoeflichkeit nicht zu erkennen gegeben.
Ich moechte ganz dringend empfehlen sich in solchen Fragen nicht auf Meinungen anderer Europaer zu verlassen , sondern sich die Infos bei entsprechenden Diensten wie z.B. www.junko.de oder www.wintersturm.de zu holen.