...
Jedoch ist Italien auch eines der wenigen, wenn nicht sogar das einzige, indem ich trotz EU-Mitgliedes eine Aufenthaltsgenehmigung - "permesso di seggiorno" benötige.
Das bedeutet in einer Stadt wie Rom, ab zur "Questura" und Schlange stehen mit allen anderen EU-Mitgliedern und Nicht-EU-Mitgliedern (dafür also Europäische Union?!?!).
Der "permesso di seggiorno" ist aber der erste Meilenstein zum "permesso di lavoro", der Arbeitserlaubnis.
Also, wer offiziell arbeiten gehen will, muss sich zuerst um seine Aufenthaltsgenehmigung kümmern, dann um die Arbeitserlaubnis und anschließend erhält man den "Codici fiscale".
Dann gibt es noch diejenigen die einfach Ihre Tasche gepackt haben, ins Auto oder in den Bus gestiegen sind und irgendwann wie vom Esel gefallen in Italien angekommen sind.
Meist geht es weiter mit kleinen Minijobs wie putzen, Kinder behüten (obwohl das mit den Kindern muss man sich auch erst erarbeitet haben), etc.
So kann es dann schon einmal vorkommen, dass eine Ausländerin in einem italienischen Haushalt lebt und dort als "vorläufige Besucherin bei einem Freund".
ja ja, bin ich also zum Beispiel schon 1 Jahr in Italien, ohne offiziell zu arbeiten, ohne offiziellen Wohnsitz etc..
Ich bin gerade erst vor 2 Wochen wieder in meiner Heimat mit dem Auto gewesen, ich bin doch nur im Urlaub hier!"
Aber lassen wir mal diese fiktiven Beispiele, überhaupt sollte man schon den richtigen Weg gehen, damit es Hand und Fuß hat.