Die Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. (beschrieben im Blog, Zitat)
So jemand einer unverleumdeten Ehefrau, Witwe oder Jungfrau, mit Gewalt und wider ihren willen, ihre jungfräuliche oder frauliche Ehre nehme, so hat der selbig Übeltäter das Leben verwirkt, und soll auf Anklage der Genötigten in Ausführung der Missetat, einem Räuber gleich mit dem Schwert vom Leben zum Tot gerichtet werden.“
Das ist die einzige Handlung, die solche nur verstehen....
Mensch, ist datt Ferkel zu uns nett und ihre Vorgänger, wäre das geblieben, so könnte man das nachhaltig irgendwie eindämmen...
Obwohl wahrscheinlich völlig überholt, in der hiesigen Zeit wird dieses in die eigene Hand wohl gelegt.