Post in der BRiD umsonst: (2) Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik (im Blog)
"(2) Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben."
[Quelle: Weltpostvertrag, freundlich bereitgestellt durch den Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de]